Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Die Medienmanager GmbH
- Geltung
1.1 Unsere Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 14 BGB.
1.2 Alle von der Die Medienmanager GmbH (im Folgenden DMM GmbH) auszuführende Aufträge und Lieferungen, Werk-, Dienst- und Agenturleistungen werden ausschließlich nach den folgenden allgemeinen AGB abgewickelt. Entgegenstehende oder von den folgenden Bedingungen abweichende AGB des Kunden erkennt die DMM GmbH nicht an, es sei denn, die DMM GmbH hat den AGB des Kunden im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
- Angebote
2.1 Mündliche oder fernmündliche Angebote von der DMM GmbH werden erst dann verbindlich, wenn die nachfolgende schriftliche Bestätigung vorliegt.
2.2 Die Preise sind in EURO angegeben. Sie gelten ab Sitz der DMM GmbH und enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie erlangen Verbindlichkeit erst mit der Auftragsbestätigung. Sie schließen, soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht mit ein.
2.3 Gegenüber Kaufleuten bleibt die Änderung der Preise vorbehalten. Gleiches gilt im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen und bei Lieferung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss. In diesem Fall kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten in der Zeit zwischen Bestellung und Auslieferung nicht unerheblich übersteigt.
2.4 Die im Angebot der DMM GmbH genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch sechs Wochen nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
2.5 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken u.ä., die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Exposes, Layoutvorschläge, Briefings, gefilmte, aufgezeichnete oder fotografierte visuelle oder audiovisuelle Vorschläge, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
- Präsentation
Jegliche, auch teilweise Verwendung von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.
- Aufträge
4.1 Von uns übermittelte Besprechungsprotokolle gelten als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht binnen einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt des Protokolls widerspricht und die DMM GmbH bei Übersendung der Protokolle ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweist.
4.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u.ä.), die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der DMM GmbH. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist die DMM GmbH nicht verpflichtet.
4.3 Die im Shop enthaltenen produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs-, und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere auch für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben in Material und Verarbeitung gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen.
4.4 Sofern Ihre Bestellung Waren umfasst, deren Verkauf Altersbeschränkungen unterliegt (z.B. Spirituosen), stellen wir durch den Einsatz eines zuverlässigen Verfahrens unter Einbeziehung einer persönlichen Identitäts-und Altersprüfung sicher, dass der Besteller das erforderliche Mindestalter erreicht hat. Der Zusteller übergibt die Ware erst nach erfolgter Altersprüfung und nur an den Besteller persönlich.
- Auftragserteilung an Dritte
5.1 Die DMM GmbH ist befugt, Aufträge zur Durchführung vereinbarter Werbemaßnahmen und Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung DMM GmbH vertragsmäßig mitwirkt, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.
5.2 Die DMM GmbH ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Diese Dienstleister werden dem Auftraggeber auf Verlangen nur genannt, wenn dieser sich verpflichtet, diese, auch zukünftig, nur mit Einverständnis der DMM GmbH selbst zu beauftragen.
5.3 Aufträge an Werbeträger erteilt DMM GmbH im eigenen Namen und für eigene Rechnung.
- Gefahrübergang, Versand
6.1 Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, ist der Produktionsstandort, bzw. der Sitz der DMM GmbH Erfüllungsort. Sofern die Ware auf Verlangen des Käufers versendet wird, geschieht dies auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht in diesem Fall über, sobald die Sendung an die, den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
6.2 Lieferungen gelten ab Produktionsstandort oder dem Sitz der DMM GmbH, soweit nichts anderes vereinbart ist, ausschließlich Versand, Verpackung und Porto. Transportversicherungen werden von der DMM GmbH nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Bestellers vorgenommen.
6.3 Vom Auftraggeber beschafftes Material, gleich welcher Art, ist der DMM GmbH frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Mengen oder Qualitäten. Die DMM GmbH haftet nicht für Mängel dieses Materials.
6.4 Wenn die der DMM GmbH übergebenen Manuskripte, Originale, Filmmaterial, Daten, Papiere sowie die zur visuellen Reproduktion übergebenen Gegenstände oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen oder gegen Erstattung der Kosten nach Aufforderung durch die DMM GmbH besorgen zu lassen. Andernfalls haftet die DMM GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Lieferung/Lieferfristen/Lieferverzug
7.1 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der DMM GmbH ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
7.2 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen insbesondere etwaiger Mitwirkungspflichten (z. B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern die Voraussetzungen des Satzes 3 vorliegen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, indem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
7.3 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinne von §§ 281 Abs. 2, 323 Abs. 2 Nr. 2 bzw. § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenen Lieferverzuges der Besteller berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferzug auf einer von uns zu vertretenen, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.4 Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferzug auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.
7.5 Von der DMM GmbH zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von der DMM GmbH bestätigt wird.
7.6 Alle Ereignisse, die von der DMM GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere Arbeitskämpfe, Rohstoffmängel, Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen, sowie sonstige Naturkatastrophen und sonstige Fälle höherer Gewalt befreien die DMM GmbH für die Dauer ihrer Auswirkung von der Erfüllung ihrer Leistungspflicht, soweit das Leistungshindernis nach Vertragsabschluss entstanden ist. Die DMM GmbH ist jedoch verpflichtet, dies dem Käufer anzuzeigen. Die DMM GmbH ist ebenfalls für die Dauer der Prüfung der Layouts, Reinzeichnung, farbverbindlichen Vorlagen, Fertigungsmuster etc. durch den Auftraggeber von der Erfüllung ihrer Leistungspflicht jeweils vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens von einer Stellungnahme befreit.
7.7 Der DMM GmbH steht an vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bzw. § 273 BGB zu. Soweit es sich bei dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft um einen Werkvertrag handelt, steht der DMM GmbH an allen Gegenständen des Bestellers ein Pfandrecht nach § 647 BGB zu. Die vorgenannten Zurückbehaltungs- bzw. Pfandrechte bestehen bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung.
7.8 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers und der DMM GmbH bleiben vorbehalten.
- Zahlungsbedingungen/Rechnungsstellung
8.1 Die Rechnungen (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) werden unter dem Tage des Abganges der Gesamt- oder Teillieferung bzw. bei gewünschter Einlagerung unter dem Datum der Fertigstellung der Ware ausgestellt. Die Zahlungsfristen beginnen mit Rechnungsdatum.
8.2 Bei einem Lieferumfang von über EUR 15.000,00 ist die DMM GmbH berechtigt, entsprechend der geleisteten Arbeit Zwischenrechnungen auszustellen oder Teilzahlungen zu fordern.
8.3 Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
8.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt und rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
- Zahlungsverzug
9.1 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die DMM GmbH Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen der DMM GmbH auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
9.2 Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Anzeigenpflichten aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann die DMM GmbH die Weiterveräußerungs- sowie die Einziehungsermächtigung widerrufen und vom Auftraggeber verlangen, den Drittschuldner die Abtretung offen zu legen und diese anzuweisen, Zahlungen mit schuld befreiender Wirkung nur noch an die DMM GmbH zu leisten. Die Offenlegung und Zahlungsanweisung kann auch von der DMM GmbH selbst vorgenommen werden. Der Auftraggeber hat der DMM GmbH die Drittschuldner bekannt zu geben und alle erforderlichen Unterlagen herauszugeben. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, ist die DMM GmbH berechtigt, selbst oder durch Dritte sämtliche Unterlagen der Betriebs-, Lager- und Geschäftsbuchhaltung während des normalen Geschäftsbetriebes jederzeit einzusehen. Kommt der Auftraggeber seinen Anzeigenpflichten aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, so ist die DMM GmbH darüber hinaus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
9.3 Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die DMM GmbH berechtigt, die sofortige Herausgabe ihres Sicherungsgutes zu verlangen und alle sonstigen Rechte aus Gesetz, Vertrag und diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen geltend zu machen. Insbesondere kann die DMM GmbH die Vorbehaltsware in unmittelbaren Besitz nehmen und sie nach vorheriger Androhung unter Anrechnung auf den Kaufpreis verwerten. Die DMM GmbH oder deren Beauftragte haben das Recht, während der normalen Geschäftszeit sämtliche Geschäftsräume einschließlich Lager und Produktionsstätten zu betreten, um die unmittelbare Besitzverschaffung durchzuführen.
9.4 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
9.5 An allen vom Auftraggeber übergebenen Materialien jeder Art wird der DMM GmbH hinsichtlich sämtlichen Forderungen mit der Übergabe ein Pfandrecht eingeräumt.
- Abnahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen der DMM GmbH die gesetzlichen Rechte zu. Stattdessen steht ihr aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Außerdem ist die DMM GmbH berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Aufrechnungsrecht des Auftraggebers ist, soweit er Kaufmann ist, gegenüber Zahlungsansprüchen der DMM GmbH ausgeschlossen.
- Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht
11.1 Die gelieferte Ware sowie Vorschläge, Texte, Entwürfe usw. bleiben bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises zuzüglich Mehrwertsteuer und aller Nebenkosten oder bis zur Einlösung der dafür hergegebenen Schecks oder Wechsel Eigentum der DMM GmbH. Der Auftraggeber ist berechtigt, vorbehaltsbelastete Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiterzuveräußern. Forderungen aus der Weiterveräußerung werden der DMM GmbH zur Sicherung ihrer Forderung bereits jetzt abgetreten. Der Auftraggeber ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die DMM GmbH von einer möglichen Gefährdung der Vorbehaltsmasse und der Sicherungsrechte unverzüglich zu verständigen, insbesondere dann, wenn Pfändungen oder andere Vollstreckungsmaßnahmen Dritter drohen. Das gleiche gilt für den Fall einer beabsichtigten Geschäftsveräußerung oder Geschäftsstillegung sowie Vorstellung eines Antrages auf Eröffnung eines gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahrens. Tritt der Auftraggeber in Moratoriumsverhandlungen mit allen oder einzelnen Gläubigern, so ist ebenfalls die DMM GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
11.2 Lithos, Daten, Datenträger, Druckplatten, Trägerplatten, Stanzen, Master Tapes, Layoutentwürfe, Fotonegative, Dia-Positive u. dgl. bleiben Eigentum der DMM GmbH, sofern sie nicht ausdrücklich vom Auftraggeber erworben und bezahlt sowie vom Auftraggeber innerhalb von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrags angefordert worden sind. Für alle vorgenannten Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages binnen vier Wochen nicht abgefordert sind, übernimmt die DMM GmbH keine Haftung.
- Nutzungsrechte/Urheberrecht
12.1 DMM GmbH wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender Rechnungen alle für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für DMM GmbH erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllt die DMM GmbH ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf der Zustimmung von DMM GmbH.
12.2 Zieht die DMM GmbH zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird DMM GmbH deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 12.1 erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber kostenpflichtig übertragen.
12.3 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe der DMM GmbH, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
12.4 Der Auftraggeber darf Leistungen der DMM GmbH nur für den Zweck in Anspruch nehmen, für den sie bestellt und erworben sind. Die DMM GmbH ist als Inhaber der Urheberrechte befugt, ihre Arbeiten zu signieren; ebenso ist sie berechtigt, die von ihr geschaffenen Werbemittel im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu verwenden. In Hinblick auf das bei der DMM GmbH verbleibende Urheberrecht ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Vorschläge, Texte, Entwürfe usw. ohne Zustimmung der DMM GmbH zu ändern oder zu ergänzen oder die Änderung oder Ergänzung durch einen Dritten zu veranlassen.
12.5 Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen, Originalen u. dgl. verbleibt vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelung der DMM GmbH. Insbesondere bleibt der DMM GmbH eine weitere Verwertung des im Rahmen des Auftrages erstellten Bildmaterials vorbehalten, es sei denn, dass Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen entgegenstehen. Hinsichtlich der Lieferungen, die Gegenstand eines Urheberrechts sind, wird dem Auftraggeber lediglich ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des vereinbarten Umfangs bzw. des Auftragzweckes eingeräumt. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit vorheriger Zustimmung der DMM GmbH zulässig. Für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch eine abredewidrige Verwendung haftet die DMM GmbH nicht. Nachdruck oder Vervielfältigung auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne Genehmigung der DMM GmbH nicht zulässig.
12.6 Für die Prüfung des Rechtes zur Vervielfältigung aller Vorlagen, die der die DMM GmbH vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
12.7 Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat DMM GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
12.8 Verwendet die DMM GmbH im Rahmen des Auftrages Bildmaterial des Auftraggebers, obliegt dem Auftraggeber die Einholung der erforderlichen Zustimmungen abgebildeter Personen. Kommt es aufgrund einer nicht eingeholten Zustimmung zu Schadenersatzansprüchen der abgebildeten Personen, hat der Auftraggeber die DMM GmbH von diesen Schadenersatzansprüchen freizuhalten.
12.9 Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit in Wort und Bild aller von der die DMM GmbH vorgeschlagenen und gestalteten Werbemittel. Unterbleibt eine solche Prüfung und führt dies zu einem Schaden, so haftet die die DMM GmbH nur dann, wenn ihr oder ihren Hilfspersonen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Außer im Falle der vorsätzlichen Handlung beschränkt sich die Haftung der die DMM GmbH der Höhe nach auf den Wert ihrer Eigenleistung an dem Werbemittel, das die Rechtsverletzung beinhaltete.
- Schweigepflicht
Die DMM GmbH verpflichtet sich, über sämtliche ihr bekannt werdenden Einzelheiten der Organisation, Produktion und des Vertriebs des Auftraggebers gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, soweit diese Einzelheiten ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind.
- Versicherungen, Lagerkosten
Für das Eigentum des Auftraggebers, insbesondere für Manuskripte, Originale, Druckstärke, reproduktionsfähige Vorlagen, Negative usw. haftet die DMM GmbH bei Transport und Aufbewahrung nur, soweit ihr oder ihren Hilfspersonen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist. Die Haftung ist außer im Falle der vorsätzlichen Handlung der Höhe nach auf den tatsächlich gezahlten Herstellungswert der beschädigten Sache beschränkt; soweit die Reparatur oder Neuerstellung höhere Kosten verursachen würde, haftet die DMM GmbH für diese zusätzlichen Kosten nicht. Wünscht der Auftraggeber die Versicherung gegen Feuer oder Diebstahl, so hat er sie selbst zu besorgen. Das gilt auch für Druckstücke des Auftraggebers, die bei den Druckereien lagern.
14.5 Drohnennutzung, Überflugrechte und Rechte der Datennutzung
14.5.1 Die Nutzung von Drohnen durch die Die Medienmanager GmbH (im Folgenden DMM GmbH) erfolgt unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Luftverkehrsordnungen des jeweiligen Einsatzlandes.
14.5.2 Für den Betrieb der Drohnen, insbesondere bei Überflügen über private oder kommerzielle Grundstücke, wird vorab eine entsprechende Erlaubnis des Eigentümers oder Betreibers eingeholt, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.
14.5.3 Die DMM GmbH verpflichtet sich, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Privatsphäre Dritter während der Durchführung von Drohnenflügen zu gewährleisten.
14.5.4 Die während eines Drohnenfluges erfassten Daten, Bilder und Videos bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller vereinbarten Entgelte Eigentum der DMM GmbH.
14.5.5 Die Weitergabe von Daten, Bildern und Videos an Dritte bedarf einer schriftlichen Zustimmung durch die DMM GmbH und erfolgt nur im Rahmen der mit dem Auftraggeber vereinbarten Nutzungsrechte.
14.5.6 Ein vollständiger Buy-out von Bildrechten ist möglich und muss individuell zwischen dem Auftraggeber und der DMM GmbH vereinbart werden. Bis zum Abschluss eines solchen Buy-outs verbleiben alle Rechte an den erstellten Medien bei der DMM GmbH.
14.5.7 Die DMM GmbH behält sich das Recht vor, die erstellten Aufnahmen für eigene Werbe- und Marketingzwecke zu nutzen, sofern keine entgegenstehenden Vereinbarungen getroffen wurden.
14.5.8 Bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Datenschutzbestimmungen durch den Auftraggeber mittels der bereitgestellten Drohnenaufnahmen trägt dieser die volle Verantwortung und stellt die DMM GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
14.5.9 Der Auftraggeber ist für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen zur Datenerfassung und -nutzung verantwortlich, wenn er die Drohnentechnologie eigenständig einsetzt oder in seinem Namen eingesetzt wird.
14.5.10 Änderungen dieser Regelungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden, um wirksam zu sein.
- Gewährleistung/Haftung
15.1 Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, setzen Mängelansprüche voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Mängelrügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Entsprechende Obliegenheiten zur Untersuchung und Mängelrüge treffen den kaufmännischen Auftraggeber auch, wenn es sich beim zugrunde liegenden Auftrag um einen Werkvertrag handelt. Die Untersuchungs- und Mängelrügepflicht betrifft sämtliche von der DMM GmbH übersandten Teilleistungen gesondert, also z.B. auch Ausfallmuster.
15.2 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsbelastung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
15.3 Außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir weiterhin, wenn wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
15.4 Soweit dem Besteller ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
15.5 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
15.6 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
15.7 Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz, als in den Absätzen 18.1. bis 18.6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
15.8 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Beanstandungen
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgangs entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
- Mengen- und Qualitätstoleranzen
17.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 5% zu akzeptieren. Der Prozentsatz erhöht sich bei Verwendung von Farben und besonders schwierigen Erzeugnissen auf 10% und, wenn das Papier von der Druckerei aufgrund der Lieferungsbedingungen der Fachverbände der Papierindustrie beschafft wurde, auf deren Sätze.
17.2 Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren kann es zu Abweichungen vom Original kommen. Mit normalen, branchenüblichen Abweichungen muss daher stets gerechnet werden. Dasselbe gilt für branchenübliche Abweichungen zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.
17.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Proofs und Auflagendruck.
- Satz- und Druckfehler
18.1 Satz- und Druckfehler werden von DMM GmbH in geringen Umfang kostenfrei berichtigt. Abänderungen, die aufgrund der Unleserlichkeit des Manuskripts oder einer Abweichung von der Satz- und Druckvorlage, insbesondere durch Besteller- und Autorenkorrekturen erforderlich werden, berechnet die DMM GmbH nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit. Für die Rechtschreibung ist der „Duden“, neueste Ausgabe, maßgebend, wenn nicht „lt. Manuskript“ anders verlangt worden ist.
18.2 Korrekturabzüge, Andrucke und Layouts etc. sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und der DMM GmbH mit einem Genehmigungsvermerk zurückzugeben. Die DMM GmbH haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.
18.3 Bei Änderungen nach Druckgenehmigung an Text, Bild, Farbe u. a. gehen alle Kosten einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers.
- Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht
19.1 Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch in seinem Wohnsitz zu verklagen.
19.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Die Geltung des UN Kaufrechts ist ausgeschlossen.
19.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Die Medienmanager GmbH Hamburg
Stand: Januar 2024